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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 B 167/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30927
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 B 167/07 AS (https://dejure.org/2007,30927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2007 - L 7 B 167/07 AS (https://dejure.org/2007,30927)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - L 7 B 167/07 AS (https://dejure.org/2007,30927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung bei der Versendung eines Verwaltungsakts mit Hilfe eines einseitigen Briefes; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit der Belehrung jeder Person einer ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 B 167/07
    Es handelt es sich bei den Ansprüchen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II um Individualansprüche der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R), so dass jeder Person das Recht zusteht, nicht nur selbst das Verwaltungsverfahren durchzuführen, sondern jeder Betroffene kann auch selbst Widerspruch einlegen (Conradis in LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 38 Rn. 23).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 B 167/07
    Hält man die Bedarfsgemeinschaft, wie der Gesetzgeber, für sinnvoll, muss sie jedenfalls durch eine Verfahrenshandlung unterstützt werden, die es zumindest im Verfahren über die Bewilligung der Leistung verhindert, dass die Verwaltung sich gleichwohl und zwangsläufig an jeden Einzelnen wenden muss (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 B 167/07
    Bei einer Versendung eines Verwaltungsaktes mit einfachem Brief ist es ausreichend, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung in Übereinstimmung mit § 84 Abs. 1 SGG darauf hingewiesen wird, dass der Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzureichen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.1996, 10 RKg 20/95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2008 - L 13 B 63/08
    Dies sei aber - anders als nach der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschl. vom 13. Dezember 2007 - L 7 B 167/07 AS) - auch nicht erforderlich.

    Diese Frage und damit die Frage, ob hier anstelle der Monatsfrist des § 84 Abs. 1 SGG die Jahresfrist des § 84 Abs. 3 Satz 2 SGG i. V. m. § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG gegolten haben könnte, konnte aber entgegen der Auffassung des Sozialgerichts in dem angefochtenen Beschluss vom 29. Januar 2008 nicht im Prozesskostenhilfeverfahren beurteilt werden (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 13. Dezember 2007 - L 7 B 167/07 AS).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2009 - L 13 B 174/08
    Damit konnte zumindest im Falle der Kläger - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 (aaO, Rdn. 32) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. vom 17. August 2007 - L 20 B 130/07 AS - und vom 13. Dezember 2007 - L 7 B 167/07 AS) von einer ungeklärten, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Problematik hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer eine Personenmehrheit betreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eines Leistungsbescheides nach dem SGB II nicht gesprochen werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2009 - L 13 B 175/08
    Damit konnte zumindest im Falle der Klägerinnen - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 (aaO, Rdn. 32) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. vom 17. August 2007 - L 20 B 130/07 AS - und vom 13. Dezember 2007 - L 7 B 167/07 AS) von einer schwierigen, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Problematik hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer eine Personenmehrheit betreffenden Rechtsbehelfsbelehrung eines Leistungsbescheides nach dem SGB II nicht gesprochen werden, anders als dies noch bei der Entscheidung des Senats vom 28. Oktober 2008 - L 13 B 63/08 AS - der Fall gewesen ist.
  • SG Oldenburg, 30.01.2009 - S 47 AS 2268/07
    Auf diesen Umstand müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen hinweisen (vgl. BSG a.a.O.; Geiger in Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 4. Aufl. 2007, S. 627; vgl. LSG NRW vom 13.12.2007, Az. L 7 B 167/07; vgl. LSG NRW vom 17.08.2007, Az. L 20 B 130/07 AS).
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